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F A Q – H Ä U F I G G E S T E L L T E F R A G E N Z U R H A U S Ä R Z T L I C H E N V E R S O R U N G

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Besuch in unserer Hausarztpraxis. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, sich gut vorbereitet und sicher bei uns aufgehoben zu fühlen. Alle Angaben beziehen sich auf die allgemeine hausärztliche Versorgung und können je nach Standort leicht variieren.

ALLGEMEINE FRAGEN ZUR PRAXIS

Nein, wir nehmen nicht teil. Dadurch haben Sie aber keine Nachteile bei Ihrer Behandlung.

Ja. Wir bieten in dringenden Fällen eine hausärztliche Betreuung auch für Kinder und Jugendliche an. Die notwendigen Kindervorsorgeuntersuchungen sollten dennoch bei Ihrem Kinderarzt erfolgen.

Ja. Unsere Praxis ist barrierefrei zugänglich. Wenn Sie besondere Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Ja. In unserem MVZ arbeiten mehrere Ärztinnen und Ärzte. Sie können bei der Terminvergabe angeben, wer Sie betreuen soll. Auch ein Wechsel nach Ihren Bedürfnissen ist jederzeit möglich – jeder unserer Ärzte hat neben der Allgemeinmedizin unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte, sodass ein Wechsel je nach Fragestellung verständlich ist.

Termine können telefonisch oder zukünftig auch bequem online über unsere Website gebucht werden.

In akuten Fällen ja. Bitte haben Sie Verständnis für die Wartezeit.

Aktuell noch nicht. Sie können Termine bei uns telefonisch oder direkt vor Ort vereinbaren. Zukünftig werden wir die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung anbieten.

FRAGEN ZU REZEPTEN, ÜBEWEISUNGEN & VERORDNUNGEN

28 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum.

In der Regel drei Monate.

Nur bei bestimmten Fachrichtungen, z. B. Radiologie oder Neurologie. Ansonsten ist eine Überweisung oft hilfreich, da wir dann einen Arztbrief erhalten und die Therapie weiter mit koordinieren und betreuen können. Sie ist aber nicht zwingend erforderlich.

Ja. Physiotherapie kann bei medizinischer Notwendigkeit verordnet werden. Die Anzahl unterliegt jedoch den Vorgaben des Heilmittelkatalogs der gesetzlichen Krankenkassen.

ATTESTE, KRANKMELDUNGEN & BESCHEINIGUNGEN

Atteste sind keine Kassenleistungen und müssen daher privat bezahlt werden – gemäß der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Wenn Sie länger als drei Tage krank sind oder der Arbeitgeber sie früher verlangt. Eine ärztliche Untersuchung ist in der Regel erforderlich.

Ja. Diese sind in der Regel jedoch privat zu bezahlen.

UNTERSUCHUNGEN & VORSORGE

Ja, bei medizinischer Notwendigkeit. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig darauf an.

Einmalig zwischen 18-34 Jahren, danach alle drei Jahre ab dem 35. Lebensjahr.

Alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr.

Ja. Neben Check-up und Hautkrebsscreening auch Hepatitis-Screening, Aortenscreening und Impfberatung.

Ja. Physiotherapie kann bei medizinischer Notwendigkeit verordnet werden. Die Anzahl unterliegt jedoch den Vorgaben des Heilmittelkatalogs der gesetzlichen Krankenkassen.

ORGANISATORISCHES & VERHALTEN BEI KRANKHEIT

Bitte reichen Sie sie innerhalb von 10 Tagen nach. Andernfalls müssen wir die Behandlung zunächst privat abrechnen. Sollten Sie keine Versichertenkarte haben, können Sie auch eine Ersatzbescheinigung Ihrer Krankenkasse vorlegen.

Zu Beginn jedes Quartals oder bei Ihrem ersten Besuch im Quartal.

Befunde können telefonisch erfragt werden, sobald sie ärztlich bewertet wurden.

Bitte kommen Sie nicht unangemeldet. Rufen Sie uns an – wir klären das weitere Vorgehen und schützen andere Patienten. Unter Umständen kann eine Krankmeldung auch telefonisch erfolgen.

Aus hygienischen Gründen – zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit.

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR PATIENTEN

Aktuell noch nicht. Diese werden wir aber zukünftig anbieten.

Ja. Besonders bei älteren oder unterstützungsbedürftigen Patienten ist dies hilfreich.

Bei kleineren Verletzungen können wir die Akutversorgung übernehmen. Danach ist aber noch eine Unfallaufnahme bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt) notwendig.

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